Zahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Der Zahnärztliche Dienst der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte berät und betreut Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches. Dazu gehört auch die Beratung von Eltern und Personensorgeberechtigten.
Er führt hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungseinrichtungen vorbeugende gruppenprophylaktische Untersuchungen durch, mit dem Ziel Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Der Zahnärztliche Dienst arbeitet damit nach den Vorgaben für die Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches.
Zahnärztliche Untersuchungen durch den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes
- Zahnärztliche Gruppenprophylaxe Untersuchungen der 2 - 18 Jährigen in allen Kindertagesstätten und Schulen des Landkreises mit dem Ziel, Zahnschäden rechtzeitig zu erkennen und sie einer Behandlung bei einem niedergelassenen Zahnarzt zuzuführen.
- Erkennung von kieferorthopädisch zu behandelnden Fehlstellungen der Zähne und Information der Eltern, ihr Kind zur Einleitung notwendiger Therapieschritte bei einem Kieferorthopäden vorzustellen.
- Erkennung von habituellen Sprachentwicklungsstörungen und Information der Eltern, ihr Kind zur Einleitung notwendiger Therapieschritte bei einem Logopäden vorzustellen.
- Gesundheitsberichterstattung nach statistischer Auswertung der Reihenuntersuchungsergebnisse.
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Durchführung von Gruppenprophylaxe Impulsen für alle Kinder vom 3 bis 12 Lebensjahr. Für Kinder in Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung.
- Aufklärung über die Bedeutung einer guten Zahn- und Mundhygiene.
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik durch beaufsichtigtes Putztraining in den Einrichtungen.
- Aufklärung über eine zahngesunde Ernährung und Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht.
- Durchführung von kariespräventiven Fluoridierungsmaßnahmen.
- Besondere und intensivere Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko.
- Motivation zur Einhaltung halbjährlicher Kontrolltermine beim Hauszahnarzt mit dem Ziel, dass alle Kinder an den dort durchzuführenden Individualprophylaxe Maßnahmen IP1 – IP4 teilnehmen.
Zahnärztliche Gutachten
- Erstellung von Gutachten nach Amtshilfeersuchen nach den Regeln der Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), des Beamtenversorgungsgesetztes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
- Öffentlichkeitsarbeit in Schulen, Kindergärten und anderen Betreuungseinrichtungen.
- Beratung und Schulung von Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/innen.
- Durchführung von Elterninformationsveranstaltungen.
- Leitung der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege des Landkreises.
- Organisation von Veranstaltungen am Tag der Zahngesundheit
Zuständige Stelle
Zahnärztlicher Dienst das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und deren Zweigstellen, im Landkreis Rostock an den Standtorten Güstrow und Bad Doberan
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage