Meldepflichten für sorgeberechtigte Personen und Gemeinschaftseinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Für schnelle und gezielte Maßnahmen der Gesundheitsbehörden beim Auftreten übertragbarer Krankheiten ist ein gut funktionierendes Meldewesen unerlässlich. Grundlage dafür sind die Meldungen der Ärzte über meldepflichtige Krankheiten und Meldungen der Laboratorien über meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern.
- Sorgeberechtigte Personen (§34 Abs. 5 IfSG)
- Gemeinschaftseinrichtungen (§34 Abs. 6 IfSG)
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldeformular § 34 IfSG
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine