Gesundheitsschädlinge
Leistungsbeschreibung
Bei einem begründetem Verdacht auf Schädlingsbefall, führt das Gesundheitsamt Befallskontrollen durch und ordnet die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen an, soweit ein Einschreiten zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung notwendig ist. Die Feststellung des Befalls ist darauf gerichtet, die Ansiedlungsorte, die Ausbreitungsweite und das Eindringen oder Einschleppen von Gesundheitsschädlingen nachzuweisen.
Gesundheitsschädlinge sind u. a.:
- Kleiderläuse
- Flöhe
- Plattwanzen
- Schaben
- Wander- und Hausratten
- verwilderte Haustauben
Verfahrensablauf
Sofern ein begründeter Verdacht oder eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Gesundheitsschädlinge vorliegt, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt telefonisch oder schriftlich (nicht anonymisiert) und schildern die Situation. Nach einem ausführlichen Gespräch, werden mit Ihnen etwaige Maßnahmen besprochen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 - 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln mit umschlossenen Räumen sind zur Feststellung und Bekämpfung von Befall mit Gesundheitsschädlingen verpflichtet. Ein Befall mit Gesundheitsschädlingen ist unverzüglich durch den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, soweit eine konkrete Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.