Stellungnahme zu Exhumierungen

Leistungsbeschreibung

Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen darf der Träger des Friedhofs vor Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn ein wichtiger Grund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes.

Verfahrensablauf

Bitte vorherige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Voraussetzungen

Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, wird bei der Kontaktaufnahme besprochen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren werden nach der Gesundheitswesenkostenverordnung M-V geregelt.

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