Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Aktueller Wohnort: Rostock

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt.
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

  • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
  • Erhebungsbogen

Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

keine