Begutachtung nach Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeschreibung
Begutachtung, ob durch eine akute Erkrankung eine fachärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren sind.
Verfahrensablauf
Der Begutachtungsauftrag wird vom Sozialamt erteilt. Daraufhin erfolgt eine Einladung zur Begutachtung von Seiten des Gesundheitsamtes,
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Gesundheitsamt
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Voraussetzungen
Bei unzureichenden Deutschkenntnissen bitte Dolmetscher mitbringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personaldokument
- Krankenberichte
- aktueller Medikamentenplan
Welche Gebühren fallen an?
keine