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Begutachtung der Verhandlungsfähigkeit

Leistungsbeschreibung

Die Untersuchung erfolgt im Auftrag des Gerichts, wenn die Frage zu klären ist, ob der Angeklagte in der Lage ist, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung wahrzunehmen. Er muss in der Lage sein, der Verhandlung zu folgen und die Bedeutung des Verfahrens erkennen können. In der Regel sind nur schwere körperliche oder seelische Einschränkungen geeignet, die Verhandlungsfähigkeit zu beschränken.

Verfahrensablauf

Nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt, wird die zu begutachtende Person eingeladen.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Personalausweis
  • aktueller Medikamentenplan
  • medizinische Befunde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gesundheitswesenkostenverordnung M-V geregelt.

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