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Gutachten für Sportbefreiungen

Leistungsbeschreibung

Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Schulsport nicht aktiv teilnehmen, ist frühestens nach 3 Monaten ein amtsärztliches Attest erforderlich.

Verfahrensablauf

Die Begutachtungen werden im Gesundheitsamt unter Vorlage der entsprechenden fachärztlichen Vorbefunde nach Aktenlage oder mittels Untersuchung durchgeführt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind in jedem Fall:

  • Kopien der bisher ausgestellten Entschuldigungen, Bescheinigungen, Atteste
  • ein aktuelles aussagekräftiges Attest des behandelnden Facharztes incl. Diagnose, Verlauf, bisheriger Therapie, geplanter Therapie, Prognose bzgl. des erhofften Therapieerfolges, welche Sportarten möglich sind, welche vermieden werden sollen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gesundheitswesenkostenverordnung M-V geregelt.
Sportbefreiung 25,00 €, Schüler einer allgemeinbildenden Schule sind von den Gebühren befreit.

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