Bedarfsprüfung/Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung in einer Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern hat ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dabei wird das Kind bei einem Teilzeitplatz 6 Stunden, bei einem Ganztagsplatz 10 Stunden täglich betreut.
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.
Die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle ist in der Regel für Kinder bis zum Beginn des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung einer Berechtigung für die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von der / den Personensorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft und bei Erforderlichkeit werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigen Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und Bescheiderteilung, die so dann den Personensorgeberechtigten zugestellt wird.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
SG Wirtschaftliche Kitaförderung
Voraussetzungen
Das Kind, für das die Berechtigung beantragt wird, muss im Landkreis Rostock mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular Kindertagespflege
- Kopie der Geburtsurkunde
- Datenschutzerklärung
Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sollten mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen unverzüglich dem Amt für Jugend und Familie schriftlich mitgeteilt werden.
Elektronische Antragstellung
Hinweis: Bei Antragseinreichung per E-Mail bitte nur PDF-Dateien nicht größer als 10MB verwenden.