Auszahlungen Platzkosten für Träger und Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Bezüglich der Auszahlung der Platzkosten muss durch den Träger / die Einrichtung die Mitteilung über den Betreuungsbeginn oder das Betreuungsende erfolgen.
Verfahrensablauf
Einreichung der vollständig ausgefüllten und von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Mitteilung.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Wirtschaftliche KITA-Förderung
Voraussetzungen
- Vorliegen einer gültigen Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes
- Die tatsächliche Betreuung des Kindes erfolgt in der Einrichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitteilung über den Betreuungsbeginn bzw. Betreuungsende
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Elektronische Antragstellung
- Verschlüsselter E-Mail-Versand
- PDF-Dateien, nicht größer als 10 MB