Kreiselternrat

Leistungsbeschreibung

Der Kreiselternrat wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wesentliche, die Kindertagesförderung betreffende überörtliche Angelegenheiten informiert und angehört. Im Landkreis Rostock wird der Kreiselternrat durch die vorsitzenden Mitglieder der Elternräte der Kindertageseinrichtungen gebildet. Sie wählen aus der Mitte ein vorsitzendes Mitglied und mindestens vier weitere Mitglieder. 

Zuständige Stelle

Kreiselternrat des Landkreises Rostock

Unterstützende Institutionen

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Kindertagesstätten und Tagespflege
 

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