Kreiselternrat
Leistungsbeschreibung
Der Kreiselternrat wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wesentliche, die Kindertagesförderung betreffende überörtliche Angelegenheiten informiert und angehört. Im Landkreis Rostock wird der Kreiselternrat durch die vorsitzenden Mitglieder der Elternräte der Kindertageseinrichtungen gebildet. Sie wählen aus der Mitte ein vorsitzendes Mitglied und mindestens vier weitere Mitglieder.
Zuständige Stelle
Kreiselternrat des Landkreises Rostock
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Kindertagesstätten und Tagespflege