Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung/Abänderung einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung
Leistungsbeschreibung
Wird ein barunterhaltspflichtiger Elternteil aufgefordert, eine Unterhaltsverpflichtung anzuerkennen, kann dies in urkundlicher Form im Amt für Jugend und Familie oder bei einem Notar erfolgen.
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen durch ein Jugendamt, einen Anwalt oder bei einer Einigung der Eltern untereinander kann die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Amt für Jugend und Familie oder bei einem Notar erfolgen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Beistandschschaften/Beurkundungen/Amtsvormundschaften
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend und Familie, Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
bei Abänderungsbeurkundungen:
- letzter Schuldtitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
- Grundlage der Beurkundung (Ergebnis einer Unterhaltsberechnung durch das Amt für Jugend und Familie, einen Anwalt oder Vereinbarung mit dem anderen Elternteil)
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung beim Amt für Jugend und Familie ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.