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Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung/Abänderung einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung

Leistungsbeschreibung

Wird ein barunterhaltspflichtiger Elternteil aufgefordert, eine Unterhaltsverpflichtung anzuerkennen, kann dies in urkundlicher Form im Amt für Jugend und Familie oder bei einem Notar erfolgen.

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen durch ein Jugendamt, einen Anwalt oder bei einer Einigung der Eltern untereinander kann die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Amt für Jugend und Familie oder bei einem Notar erfolgen.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Beistandschschaften/Beurkundungen/Amtsvormundschaften

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend und Familie, Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

bei Abänderungsbeurkundungen:

  • letzter Schuldtitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
  • Grundlage der Beurkundung (Ergebnis einer Unterhaltsberechnung durch das Amt für Jugend und Familie, einen Anwalt oder Vereinbarung mit dem anderen Elternteil)

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung beim Amt für Jugend und Familie ist kostenlos.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.

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