Bereitstellung von Unterlagen für die Ausführung von Liegenschaftsvermessungen oder technischen Vermessungen
Leistungsbeschreibung
Grundlage für jede Vermessung sind die Vermessungsunterlagen, die zur sachgemäßen Durchführung erforderlich sind. Bei einer Liegenschaftsvermessung erfolgt die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen auf Antrag der mit der Vermessung beauftragten Vermessungsstelle durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Die Unterlagen können nicht durch Bürger beantragt werden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind die häufigsten Antragsteller.
Bürger erhalten bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde lediglich die Auskunft darüber, ob die Messungsvorbereitung abgeschlossen ist und die Unterlagen bereits an Ihren Auftragnehmer verschickt worden sind.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung
Voraussetzungen
Die Vermessungsstellen müssen mit der Durchführung einer Liegenschaftsvermessung beauftragt worden sein.
Welche Gebühren fallen an?
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Rechtsgrundlage