Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung

Leistungsbeschreibung

Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn

  • Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder 
  • Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.

Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises oder von einem Öffentlich bestellen Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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