Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Leistungsbeschreibung
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises oder von einem Öffentlich bestellen Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Welche Fristen muss ich beachten?
keine