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Familienbildung

Leistungsbeschreibung

Die Familienbildung richtet sich an alle Familien und alle Familienmitglieder. Durch Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote soll die Lebensqualität von Familien verbessert und die Gemeinschaftsfähigkeit von Eltern und ihren Kindern gesteigert werden. Eine gute Vorbereitung junger Menschen auf das Elternwerden sowie das Zusammenleben in Partnerschaft und Familie bildet dabei einen ersten wichtigen Schritt.

Des Weiteren sollen Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. An verschiedenen Standorten des Landkreises Rostock bieten Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Familienerholungsstätten oder einzelne Vereine/Träger unterstützende Leistungen beispielsweise in Form von allgemeiner Familienberatung, thematische Kurse und Veranstaltungen, Elterntrainings, elternvorbereitende Seminare, Familienfreizeiten etc. an.

Familienbildung umfasst folgende Angebote:

  • Beratung und Förderung von Trägern der Familienbildung und Familienberatung
  • Moderation und Steuerung der Fachgruppe „Familienbildung im Landkreis Rostock“

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Bereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung (inhaltliche Fragen)

Amt für Kreisentwicklung
Zentrale Fördermittelstelle (antragsrelevante zuwendungsrechtliche Fragen sowie Bearbeitung des Projektantrages)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Leistungen der Familienbildung nach § 16 SGB VIII im Landkreis Rostock (Antragsformular)

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Projektantrag mit Anlagen bis zum 30.06. für das jeweilige Folgejahr

Der ausgefüllte Antrag ist beim Amt für Kreisentwicklung, Zentrale Fördermittelstelle einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

In Kooperation mit erfahrenen Trägern und Fachkräften familienbildender Angebote wurde ein Rahmen- und Umsetzungskonzept zur Familienbildung im Landkreis Rostock entwickelt.