Kinder- und Jugendarbeit

Leistungsbeschreibung

Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, im Kindergarten oder in der Schule ein weiterer wichtiger und ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen. Sie richtet sich an die Altersgruppe 6 – 27 Jahre. Junge Menschen haben hier die Möglichkeit, sich mit ihren Ideen, Wünschen und Bedürfnissen einzubringen und ihre Freizeit abwechslungsreich und interessant mitzugestalten.

Der Landkreis Rostock fördert ein vielfältiges Angebot an Freizeit- und Bildungsangeboten und berät auch gerne junge Menschen sowie Eltern über bestehende Standorte und Angebote bzw. vermittelt zu entsprechenden Kontaktpartnern und Kontaktpartnerinnen vor Ort. Die Tätigkeit für und mit Kindern und Jugendlichen lebt insbesondere vom persönlichen Engagement. Deshalb unterstützen wir auch finanziell sowie beratend Vereine, Verbände, Initiativen, freie und öffentliche Träger bei der Organisation und Umsetzung folgender Aktivitäten:

  • Kinder- und Jugenderholung (z.B. Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienlager, Ferienspiele)
  • Jugendbildung (z.B. thematische Workshops und Veranstaltungen, Jugendgruppenleiterschulungen zum Erwerb der bundesweiten Jugendleiter/-innencard „Juleica“)
  • Internationale Jugendarbeit (Treffen junger Menschen aus verschiedenen Ländern im Landkreis sowie im Ausland)
  • offene Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Jugendtreffs, Jugendhäuser, Jugendräume, mobile soziale Angebote)
  • Aktivitäten mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendbeteiligung
  • andere Angebote und Projekte, welche die Kinder- und Jugendarbeit bereichern

Kinder-und Jugendfreizeiten, Ferienlager, internationalen Jugendbegegnungen oder auch Familienfreizeiten leben von engagiertem Personal. Ehrenamtlich tätige Leiter und Leiterinnen oder Betreuer und Betreuerinnen können bis zu 5 Tagen im Jahr für die Begleitung solcher Freizeiten vom jeweiligen Arbeitgeber freigestellt werden. Der Arbeitgeber kann sich Kosten im Zuge des Verdienstausfalles über das Landesamt für Gesundheit und Soziales erstatten lassen. Unser Sachbereich erstellt dazu die erforderliche Stellungnahme.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

  • Amt für Kinder- und Jugendhilfe
    Sachbereich Kinder-, Jugend-, Familienförderung
    (allgemeine Fragen, Beratung Projekt- und Konzeptentwicklung, Beratung zu Fördermöglichkeiten sowie fachliche Bewertung des Projektantrages)
  • Amt für Kreisentwicklung
    Zentrale Fördermittelstelle
    (antragsrelevante zuwendungsrechtliche Fragen sowie Bearbeitung des Projektantrages)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Projektförderung, einschließlich Projekt- bzw. Konzeptbeschreibung sowie ggf. Anlagen ( lt. der Förderrichtlinie) und

Im Rahmen eines Freistellungsantrages zur Begleitung von Kinder- und Jugendfreizeiten:

  • formlosen Schreiben mit Angaben Träger der Freizeit, Charakter der Freizeit, Zeitraum, Name des/der ehrenamtlich Tätigen sowie geplante Funktion

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel 6 Wochen vor Projektbeginn

Der ausgefüllte Antrag ist beim Amt für Kreisentwicklung, Zentrale Fördermittelstelle einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Infos zur Verfahrensweise der möglichen Freistellung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Begleitung von Kinder- und Jugendfreizeiten

Unser Sachbereich leistet zudem im Bereich von Kinder- und Jugendferienlagern sowie Gruppenangeboten in Anbindung von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten Beschwerdemanagement. Sollten Sie Hinweise haben, dass hier ggf. Kindeswohl gefährdet ist, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir arbeiten diesbezüglich – je nach Problematik – mit verschiedenen Fachämtern und Institutionen zusammen.

Nach oben