Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche sind oftmals verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Das können zum Beispiel Kostenfallen im Internet sein, legale oder illegale Drogen, Mobbing, Cybermobbing, politischer Extremismus, Einflüsse von neureligiösen Bewegungen, sexueller Missbrauch, Gewalt sowie andere für Körper und Seele gefährdende Einflüsse. Mit diversen Informations- und Aufklärungsangeboten soll erreicht werden, dass junge Menschen Gefahren erkennen, sich über Auswirkungen bewusst sind, lernen sich selbst zu schützen bzw. wissen wo sie sich Hilfe holen können. Mit einer Vielfalt an Themen richten sich Präventionsangebote an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern sowie Multiplikatoren und Multiplikatorinnen. Diverse Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort leisten dazu ihren Beitrag.

Ergänzende Unterstützung erfolgt seitens des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe wie folgt:

  • Förderung von Präventionsprojekten
  • Vermittlung von Fachinstitutionen, Referentinnen und Referenten, Beratungsstellen etc.
  • Gewährleistung von regelmäßigen Informationsfluss zu jugendschutzrelevanten Themen im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen wie z.B. thematische Ferienkalender
  • Mitwirkung im Landesarbeitskreis Jugendschutz
  • ggf. Mitwirkung an schulischen Projekttagen, Elternabenden, Veranstaltungen etc.
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entsprechend Jugendschutzgesetz § 5 (Regelungen Teilnahme Minderjähriger an Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe)

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Sachbereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung (inhaltliche Fragen)

Amt für Kreisentwicklung
Zentrale Fördermittelstelle (antragsrelevante zuwendungsrechtliche Fragen sowie Bearbeitung des Projektantrages)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Projektförderung einschließlich Projekt-/ Konzeptionsbeschreibung

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag mit Anlagen in der Regel 6 Wochen vor Projektbeginn

Der ausgefüllte Antrag ist beim Amt für Kreisentwicklung, Zentrale Fördermittelstelle einzureichen.

Anträge / Formulare

Antrag auf Projektförderung

Was sollte ich noch wissen?

Das Jugendschutzgesetz richtet sich in erster Linie nicht unmittelbar an Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sondern an Veranstalter und Gewerbetreibende. Die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Jugendschutzgesetztes wird von den örtlichen Ordnungsämtern bzw. vom Kreisordnungsamt kontrolliert. Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes werden über diese Ämter geahndet.

Darüber hinaus dient das Jugendschutzgesetz der Orientierungshilfe für den alltäglichen Erziehungsprozess und findet in diversen Einrichtungen der Jugendhilfe analog Anwendung. Sie können sich im Falle von Situationen, welche eine Gefahr für Minderjährige darstellen zudem an uns wenden. Je nach Lage bzw. Problematik leiten wir die Infos an die richtige Stelle weiter und helfen gerne beratend und vermittelnd.

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