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Jugendberufshilfe

Leistungsbeschreibung

Die Jugendberufshilfe richtet sich an die jungen Menschen vorrangig im Alter von 15 bis 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 26 Jahren), denen der Übergang in die berufliche Ausbildung bzw. in den Beruf aus unterschiedlichen Problemlagen heraus noch nicht gelungen ist. Der Landkreis Rostock fördert Unterstützungsleistungen in Anbindung einer Jugendberufsagentur sowie in Anbindung der Hanseproduktionsschule Rostock. Die Jugendberufsagentur des Landkreises Rostock mit ihren Standorten in Güstrow, Teterow, Bützow, Gnoien und Rostock bietet Beratung und Begleitung rund um die Ausbildung, den Beruf und das Studium an.

Mit Unterstützung der Hanseproduktionsschule Rostock können Jugendliche und junge Erwachsene sich praktisch in sieben Werkstätten beruflich orientieren. Es besteht hier auch die Möglichkeit, den Schulabschluss „Berufsreife“ nachzuholen. Um professionelle und bedarfsgerechte Hilfen sicher zu stellen werden von uns folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Beratung und Förderung von Maßnahmen zum gelingenden Übergang in Ausbildung und Arbeit
  • fachliche Begleitung und Beratung der sozialpädagogischen Fachkräfte
  • regelmäßige Evaluation der Maßnahmen zur Überprüfung der Wirkungsorientierung
  • Moderation und Steuerung des Arbeitskreises Jugend und Beruf im Landkreis Rostock

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

  • Amt für Kinder- und Jugendhilfe
    Sachbereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung (inhaltliche Fragen)
  • Amt für Kreisentwicklung
    Zentrale Fördermittelstelle (antragsrelevante zuwendungsrechtliche Fragen sowie Bearbeitung des Projektantrages)

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Personal- und Sachkosten
  • Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
  • Datenschutzerklärung zur Übermittlung von Sozialdaten zwischen Sozialleistungsträgern des Landkreises Rostock

Anträge / Formulare

  • Antrag Personal- und Sachkosten
  • Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
  • Datenschutzerklärung zur Übermittlung von Sozialdaten zwischen Sozialleistungsträgern des Landkreises Rostock