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Jugendarbeitsschutz

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und brauchen deshalb einen erhöhten Arbeitsschutz. Mit wenigen Ausnahmen ist Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen können beispielsweise bezüglich Mitwirkung bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Film- und Fernsehaufnahmen, Werbeveranstaltungen, Aufnahmen im Rundfunk etc. gestattet werden. Denkbar ist dabei der Einsatz als Musikerin oder Musiker, Schauspielerin oder Schauspieler, Moderatorin oder Moderator, Fotomodell, Sängerin oder Sänger, Tänzerin oder Tänzer bzw. in einer Statistenrolle.

Damit Kindern diese Tätigkeit ermöglicht werden kann, prüft das jeweilige Amt für Arbeitsschutz (je nachdem wo sich der Sitz der anstellenden Firma befindet), ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gegeben sind. Über die Personensorgeberechtigten gilt es hier verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B. auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Schule/Schulbehörde und des Arztes. Auch das zuständige Jugendamt (richtet sich nach Wohnsitz des Kindes bzw. der Eltern) wird um eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gebeten. Dieses wird im Bundesland MV seitens der Jugendämter auf Anfrage des jeweiligen Amtes für Arbeitsschutz erstellt und auch dorthin unmittelbar übermittelt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Sachbereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung (ergänzende Beratung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Seitens der Eltern benötigen wir in der Regel als Amt für Kinder- und Jugendhilfe keine Unterlagen (Vorgaben vom Arbeitgeber bzw. des zuständigen Lagus sind hier relevant).

Über das jeweilige Amt für Arbeitsschutz werden uns folgende Informationen übermittelt;

  • Name, Anschrift, Alter des mitwirkenden Kindes
  • Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten
  • Art der Veranstaltung
  • Beschäftigungszeitraum sowie Beschäftigungsort/e
  • Lage und Dauer des täglichen Aufenthalts am Beschäftigungsort
  • Art der Tätigkeit
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner