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Aufhebung oder Änderung einer Wohnsitzauflage (Aufenthaltsgestattung/Duldung) beantragen

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer Duldung unterliegen grundsätzlich einer Wohnsitzauflage entsprechend § 61 Abs. 1d Aufenthaltsgesetz, sofern der Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert ist. Sie dient der gleichmäßigen Verteilung von Soziallasten. Für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung ergibt sich die Wohnsitzauflage aus § 60 Abs. 1 Asylgesetz.

Auf Antrag des Ausländers ist die Verpflichtung zur Wohnsitznahme aufzuheben oder zu ändern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage ist schriftlich bei der entsprechend des Wohnsitzes zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann an die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes zur Stellungnahme übersandt. Die Zuzugsbehörde hat dann zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes kann der Antrag beschieden werden. Die Entscheidung über den Antrag erhält der Ausländer von der Ausländerbehörde, bei der der Antrag gestellt wurde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

Voraussetzungen

Die Bearbeitung eines Antrags auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage kann nur bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und der Zustimmung der Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem Antrag aufgrund von eigenständiger Lebensunterhaltssicherung:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohn- und Gehaltsnachweise

Bei einem Antrag aus familiären Gründen (nur bei Duldungsinhabern):

  • gültige Aufenthaltsdokumente der Familienmitglieder
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder gegebenenfalls andere Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis
  • Mietvertrag oder Zustimmung des Vermieters zum Zuzug

Bei einem Antrag aus anderen Gründen (nur bei Duldungsinhabern):

  • fachärztliches Gutachten bezüglich angegebener Erkrankungen
  • schriftliche Erklärung der Bezugsperson, dass die Versorgung/Betreuung übernommen wird

Je nach Fall können weitere oder abweichende Unterlagen notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Duldungsinhaber 50,00 €.

Eine Gebührenbefreiung besteht nur bei den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefällen.