Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung einer Pflegeeinrichtung
Leistungsbeschreibung
Anzeige eines Einrichtungsbetriebes zur Pflege
Verfahrensablauf
Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung nach § 4 EQG M-V
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Heimaufsicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige gemäß § 4 Abs. 1,2 EQG M-V der Betriebsaufnahme bzw. Veränderungsanzeige gemäß § 4 Abs. 3 EQG M-V, jeweils mit Nachweis, dass die Anforderungen des § 3 EQG M-V erfüllt werden
- Anzeige nach § 16 Abs. 1, 2 EQG M-V
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Mindestgebühr 200,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die beabsichtigte Inbetriebnahme einer Einrichtung ist drei Monate im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Kontaktaufnahme zu den Landesverbänden der Pflegekassen ist im Vorfeld vorzunehmen.
Unterstützende Institutionen
Landesverbände der Pflegekassen, Kommunaler Sozialverband M-V