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Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung einer Pflegeeinrichtung

Leistungsbeschreibung

Anzeige eines Einrichtungsbetriebes zur Pflege

Verfahrensablauf

Anzeige zur Betriebsaufnahme/Betriebsveränderung nach § 4 EQG M-V

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Heimaufsicht

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige gemäß § 4 Abs. 1,2 EQG M-V der Betriebsaufnahme bzw. Veränderungsanzeige gemäß § 4 Abs. 3 EQG M-V, jeweils mit Nachweis, dass die Anforderungen des § 3 EQG M-V erfüllt werden
  • Anzeige nach § 16 Abs. 1, 2 EQG M-V
  • Führungszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Mindestgebühr 200,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die beabsichtigte Inbetriebnahme einer Einrichtung ist drei Monate im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Kontaktaufnahme zu den Landesverbänden der Pflegekassen ist im Vorfeld vorzunehmen.

Unterstützende Institutionen

Landesverbände der Pflegekassen, Kommunaler Sozialverband M-V