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Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG)

Leistungsbeschreibung

Erlaubnis nach § 27 SprengG

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Voraussetzungen

  • Fachkundenachweis
  • persönliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Bedürfnisnachweis
  • Fachkundenachweis

Welche Gebühren fallen an?

50-150 Euro zzgl. 30-250 Euro nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 1.12.1 + 1.3 Sprengstoffkostenverordnung - Spreng