Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG)

Leistungsbeschreibung

Erlaubnis nach § 27 SprengG

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Voraussetzungen

  • Fachkundenachweis
  • persönliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Bedürfnisnachweis
  • Fachkundenachweis

Welche Gebühren fallen an?

50-150 Euro zzgl. 30-250 Euro nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 1.12.1 + 1.3 Sprengstoffkostenverordnung - Spreng

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