Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG)
Leistungsbeschreibung
Erlaubnis nach § 27 SprengG
An wen muss ich mich wenden?
für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Voraussetzungen
- Fachkundenachweis
- persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Mindestalter 21 Jahre
- Bedürfnisnachweis für beabsichtigte Tätigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Bedürfnisnachweis
- Fachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
50-150 Euro zzgl. 30-250 Euro nach Anlage zu § 1 Abs. 1 Tarifstelle 1.12.1 + 1.3 Sprengstoffkostenverordnung - Spreng