Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
Leistungsbeschreibung
Der „Kleine Waffenschein“ ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen), die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das kreisförmige Prüfsiegel der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen bzw. die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entsprechen und daher im Erwerb und im Besitz erlaubnisfrei sind. Ein Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden. Der „Kleine Waffenschein“ wird unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete erteilt.
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein) auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie den Nachweis, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Voraussetzungen
Die Erteilung des Kleinen Waffenscheines setzt voraus, dass
- das 18. Lebensjahr vollendet wurde und
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorhanden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
70,00 Euro: Für die Erteilung der Erlaubnis.
35,00 Euro: Für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Absatz 3 Waffengesetz (mindestens alle drei Jahre).