Erteilung eines Jagdscheins
Leistungsbeschreibung
Der Jagdschein wird von den unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- bestandene Jägerprüfung.
Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern, vgl. § 15 JagdG M-V.
Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab. - Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre
Frühestens im Alter von 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Untere Jagdbehörde
Voraussetzungen
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbild
- Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Zeugnis)
- Jagdhaftpflichtversicherungsnachweis (gem. § 15 Abs. 1 LJagdG i.v.m. § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG)
- Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag (gem. § 15 Abs. 2 Satz 4 LJagdG)
Welche Gebühren fallen an?
- abhängig von der jeweiligen Leistung
- gemäß Gebührenverordnung für Amtshandlungen im Bereich des Jagdwesens
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 2-4 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zur Antragstellung auf Erteilung eines Jagdscheins beim Landkreis Rostock verwenden Sie bitte nur das verlinkte Formular in der rechten Spalte !