Wildnachweisung
Leistungsbeschreibung
Digitale Jagdstatistik und Wildnachweisung
Verfahrensablauf
Der Jagdausübungsberechtigte erfasst den Abschuss des Wildes sowie des Fallwildes innerhalb einer Woche in der Jagdstatistik Mecklenburg-Vorpommern. Die Zugangsdaten stellt die Untere Jagdbehörde dem Jagdbezirksverantwortlichen zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Untere Jagdbehörde
Voraussetzungen
Für die Nutzung der digitalen Jagdstatistik teilt der Jagdausübungsberechtigte der Unteren Jagdbehörde seine E-Mail-Adresse mit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erfassung der Jagdstrecke und des Fallwildes ist innerhalb einer Woche in der Jagdstatistik vorzunehmen. Nach Ende des Jagdjahres ist das Jagdjahr abzuschließen.
Rechtsgrundlage
§ 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit § 21 Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V)