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Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
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Wildnachweisung

Leistungsbeschreibung

Digitale Jagdstatistik und Wildnachweisung

Verfahrensablauf

Der Jagdausübungsberechtigte erfasst den Abschuss des Wildes sowie das Fallwild innerhalb einer Woche in der Jagdstatistik Mecklenburg-Vorpommern. Die Zugangsdaten stellt die Untere Jagdbehörde dem Jagdbezirksverantwortlichen zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Untere Jagdbehörde

Voraussetzungen

Für die Nutzung der digitalen Jagdstatistik teilt der Jagdausübungsberechtigte der  Unteren Jagdbehörde seine E-Mail-Adresse mit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erfassung der Jagdstrecke und des Fallwildes ist innerhalb einer Woche in der Jagdstatistik vorzunehmen. Bis zum 10. April eines Jahres ist die „Strecke A“ und die „Strecke B“ jeweils abzuschließen.

 

Elektronische Antragstellung