Anmeldung zur Sachkunde für Hunde
Leistungsbeschreibung
Anmeldung einer Sachkundeprüfung für Hunde nach § 5 HundehVO M-V
Verfahrensablauf
Antragstellung nach Feststellen, dass der Hund gefährlich ist; anschließende Prüfung durch die zuständige Ordnungsbehörde
An wen muss ich mich wenden?
Landrat des Landkreises Rostock
Kreisordnungsamt
Voraussetzungen
Anmeldung; Erfüllung der Bedingungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 HundehVO M-V
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefülltes Anmeldeformular; Nachweis über Sachkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren in Höhe von 50 bis 300 Euro für die Bekanntgabe und Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 9 HundehVO M-V
Welche Fristen muss ich beachten?
Unterlagen zur Prüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sind innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung einzureichen
Bearbeitungsdauer
einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch