Anmeldung zur Sachkunde für Hunde

Leistungsbeschreibung

Anmeldung einer Sachkundeprüfung für Hunde nach § 5 HundehVO M-V

Verfahrensablauf

Antragstellung nach Feststellen, dass der Hund gefährlich ist; anschließende Prüfung durch die zuständige Ordnungsbehörde

An wen muss ich mich wenden?

Landrat des Landkreises Rostock
Kreisordnungsamt

Voraussetzungen

Anmeldung; Erfüllung der Bedingungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 HundehVO M-V

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständig ausgefülltes Anmeldeformular; Nachweis über Sachkunde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren in Höhe von 50 bis 300 Euro für die Bekanntgabe und Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 9 HundehVO M-V

Welche Fristen muss ich beachten?

Unterlagen zur Prüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sind innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung einzureichen

Bearbeitungsdauer

einzelfallabhängig

Rechtsbehelf

Widerspruch

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