Versammlung anmelden
Leistungsbeschreibung
Anmeldung einer Versammlung nach § 14 Versammlungsgesetz (VersG)
Verfahrensablauf
Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung ist diese bei der Versammlungsbehörde anzumelden.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Voraussetzungen
fristgerechte Anmeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung ist diese bei der Versammlungsbehörde anzumelden.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- einstweiliger Rechtsschutz
- Fortsetzungsfeststellungsklage