Antrag auf Mitnutzererlaubnis

Leistungsbeschreibung

Eintragung einer weiteren Person auf eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte.

An wen muss ich mich wenden?

für den Wohnsitz zuständige Waffenbehörde des Inhabers der Waffenbesitzkarte

Zuständige Stelle

Waffenbehörde des Landkreises Rostock

Voraussetzungen

Das Vorliegen einer Erlaubnis bzw. eines Bedürfnisses unter den Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 WaffG z. B. Jagdschein oder Sportschützen-Waffenbesitzkarte

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde geprüft. Der Nachweis über die vorliegenden Erlaubnis oder das bestehende Bedürfnis sind von der antragstellenden Person zu erbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständiger Antrag, Nachweis Erlaubnis bzw. Bedürfnis

Welche Gebühren fallen an?

35,00 Euro für die Eintragung auf der Waffenbesitzkarte

Welche Fristen muss ich beachten?

rechtzeitige Antragstellung sodass eine ausreichende Bearbeitungs-/Prüfungszeit möglich ist

Bearbeitungsdauer

je nach Antragstellung bis zu 6 Wochen

Rechtsgrundlage

§§ 10 WaffG i.V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1-5 WaffG

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