Kleinkläranlagen
Leistungsbeschreibung
Wenn für das anfallende Abwasser durch die entsorgungspflichtige Körperschaft keine zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen ist, kann das anfallende Abwasser mit einer Kleinkläranlage behandelt und in ein Fließgewässer oder in den Untergrund eingeleitet werden. Dafür muss im Vorfeld eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden.
Verfahrensablauf
Beantragung und Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Voraussetzungen
Mit dem Einbau beauftragte Firmen müssen über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die regelmäßige Wartung der Anlage ist zwingend erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis (z.B. Nachweise / Unterlagen, wie Flurkartenauszug, Lageplan, Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht)
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung - ab 80,- €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsstellung sollte mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert i.d.R. 4-6 Wochen.