Brunnen gärtnerische Beregnung
Leistungsbeschreibung
Die Entnahme von Grundwasser in geringfügigen Mengen zur gärtnerischen Beregnung gilt als erlaubnisfreie Benutzung und ist bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Für Brunnen zur gärtnerischen Beregnung besteht eine Anzeigepflicht (Formular) mit den entsprechenden Angaben (z.B. Art des Brunnens, Tiefe, zu fördernde Wassermenge).
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeigeformular, Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung - ab 20 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige sollte mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 - 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Es besteht die Möglichkeit zum Betrieb eines Gartenwasserzählers, sodass nur Kosten für die Trinkwassernutzung anfallen.