Befahren von Gewässern
Leistungsbeschreibung
Für das Befahren von Gewässern mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen ist eine wasser- und wasserverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte fügen Sie dem Antragsformular den alten Registrierschein bei.
Welche Gebühren fallen an?
60,00 Euro private Nutzung (je Motor)
100,00 Euro gewerbliche Nutzung (je Motor)