Auszug aus der Liegenschaftskarte
Leistungsbeschreibung
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummern und Lagebezeichnungen der Grundstücke und Gebäude.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen grafischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit hinterlegtem digitales Orthofoto (auf der Erdoberfläche verzerrungsfreies, georeferenziertes Luftbild) bzw. mit Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Sachgebiet Liegenschaftskataster
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.
Auszug Liegenschaftskarte (z.B.)
- Verwaltungsgebühr Auszug Liegenschaftskarte A4 (hoch/quer)
Festbetrag von 15,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten: gegen Gebührenbescheid oder per E-Payment
(hier mit Vorkasse)
- Verwaltungsgebühr Auszug Liegenschaftskarte A3 (hoch/quer)
Festbetrag von 20,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten: gegen Gebührenbescheid oder per E-Payment
(hier mit Vorkasse)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung der Liegenschaftskarte bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung des zuständigen Kataster- und Vermessungsamts.