Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)

Leistungsbeschreibung

Das amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten) und persönliche Daten (z.B. Eigentümer des Flurstücks).

Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen oder zum Teil über den GeoShop des Landkreises Rostock beziehen.

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück benötigen, können Sie diesbezüglich beim Kataster- und Vermessungsamt Auskünfte einholen (auch
telefonisch). Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich, Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster -Informationssystem (ALKIS) zu beantragen.

Verlinkungen auf die Produkte des GeoShops findet man bei Aufruf des Geoportals des Landes.

Verfahrensablauf

Antragstellung persönlich, über Formular per E-Mail, Post oder Bezug über den GeoShop des Landkreises Rostock.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Kataster- und Vermessungsamt

Sachgebiet Liegenschaftskataster

Auszüge aus dem ALKIS dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), und in Einzelfällen von der Landgesellschaft M-V mbH sowie den Gemeinden (für eigene Zwecke) erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Voraussetzungen

Das ALKIS enthält auch personenbezogene Daten. Diese können nur herausgegeben werden, wenn Antragsteller ihr berechtigtes Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) glaubhaft darlegen und betroffene Eigentümer/Erbbauberechtigte etc. kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis des berechtigten Interesses, ggf. Vollmacht der Eigentümer/ Erbbauberechtigten/ anderer Berechtigter 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem ALKIS werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Arbeitstage + übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, telefonisch)

Anträge / Formulare

Die Antragsstellung ist auch formlos möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters bedürfen gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Davon ausgenommen sind Verwendungen zum eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch.

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