Bauabsteckung
Leistungsbeschreibung
Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid
Zuständige Stelle
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- sonstige Vermessungsbüros
Welche Unterlagen werden benötigt?
Amtlicher Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Welche Fristen muss ich beachten?
je nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)
Anträge / Formulare
formlos
Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern