Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (z.B. bei Diebstahl)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr/Kfz-Zulassung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Welche Gebühren fallen an?
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".