Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E
Leistungsbeschreibung
Bei einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis wird die Umstellung auf die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Schließt hingegen durch den Eintrag der Schlüsselzahl CE79 diese Fahrerlaubnis die Berechtigung mit ein, auch Züge mit maximal drei Achsen und 18,5 t Gesamtgewicht zu führen, gilt dieser Erweiterungsumfang allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr.
Um weiterhin im Besitz dieser Fahrerlaubnisse zu bleiben, muss rechtzeitig vor Ablauf der Befristung die Verlängerung der Fahrerlaubnis unter Vorlage ärztlicher Gutachten beantragt werden. Die Fahrerlaubnis wird dann für weitere fünf Jahre verlängert. Für die Verlängerung muss eine ärztliche Bescheinigung (Muster siehe Anlage 5 zur FeV), sowie ein ärztliches Zeugnis über das Sehvermögen (Anlage 6 zur FeV) vorgelegt werden. Ansonsten entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage ärztlicher Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Die Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E, die nach dem 31. Dezember 1998 und vor dem 19. Januar 2013 erteilt worden ist, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Wer nach Ablauf der Befristung noch Kraftfahrzeuge dieser Klasse führt, macht sich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig (§ 21 StVG).
Die befristeten Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E werden auf Antrag für weitere fünf Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch ärztliche Bescheinigungen (Gesundheitscheck, Augenuntersuchung) nachweist.
Nach dem 28. Dezember 2016 erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E werden altersunabhängig gemäß § 23 Abs. 1 FeV längstens für fünf Jahre erteilt.
Auch dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus §§ 7 bis 19 FeV ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig vor Ablauf Ihres 50. Lebensjahres bzw. vor Ablauf des Gültigkeitsdatum die Verlängerung der befristet erteilten Fahrerlaubnis.
Ein persönliche Antragstellung ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Die ärztlichen Bescheinigungen sind abzugeben und eine eigenhändige Unterschrift auf besonderem Material (Scheckkartenführerschein) zu leisten.
Will die Fahrerlaubnisbehörde im Ergebnis ihrer Prüfung die Fahrerlaubnis verlängern, beauftragt sie die Bundesdruckerei, einen neuen Führerschein auszufertigen. Nach seiner Ausfertigung liegt der Führerschein für Sie als Inhaberin/Inhaber abholbereit bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Der kostenpflichtige Direktversand durch die Bundesdruckerei ist ebenfalls möglich. Der alte Führerschein wird eingezogen und ungültig gemacht. Sie erhalten einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit einer Befristung für ca. 4 Wochen. Diese gilt dann nur noch im Inland. Der befristete, vorläufige Nachweis verliert mit Zustellung des neuen Dokumentes seine Gültigkeit.
Durch Aushändigung des neuen Führerscheins werden die beantragten Fahrerlaubnisklassen bis zu der in der Spalte 11 der auf dem Scheckkartenführerschein angegebenen Gültigkeitsdauer verlängert. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Bei Vorhandensein einer ausländischen Fahrerlaubnis erscheint auf dem neuen deutschen Führerschein auch die bereits im Ausland erworbene Klasse. Der ausländische Führerschein wird einbehalten und an die ausländische Behörde zurückgesandt.
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.
Voraussetzungen
- Die Inhaberin/der Inhaber hat ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
- ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der zur Verlängerung beantragten Fahrerlaubnisklassen.
- Die Antragstellende/der Antragstellende erfüllt die an eine solche Fahrerlaubnisklasse zu stellenden körperlichen und geistigen Anforderungen,
- sie oder er haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen. Und
- es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Ihren aktuellen Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 30.04.1982 erteilt wurde
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, dass Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
- Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
- Erklärung, ob die Bewerberin/der Bewerber eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - auch aus der Bundesrepublik Deutschland - besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staats beantragt hat.
Welche Gebühren fallen an?
- Antragsgebühr in Höhe von 40,60 € (fällig bei Antragstellung)
- Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 9,00 € an.
- ggf. Gebühr Direktversand in Höhe von 5,10 € (fällig bei Antragsstellung)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis ist ab 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer möglich. Bitte stellen Sie den Antrag spätestens 4 – 6 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer.
Bearbeitungsdauer
Es wird eine Bearbeitungsdauer von ca. 4–6 Wochen angenommen.