Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E

Leistungsbeschreibung

Die erworbenen Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, DE und D1E werden gemäß § 23 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für fünf Jahre befristet erteilt. Das Gültigkeitsdatum der befristet erteilten Fahrerlaubnisklasse ist in der Spalte 11 des Scheckkartenführerscheins vermerkt.

Um weiterhin im Besitz dieser Fahrerlaubnisse zu bleiben, muss die Inhaberin/der Inhaber rechtzeitig vor Ablauf der Befristung die Verlängerung Ihrer/seiner Fahrerlaubnis beantragen. Unter Beifügen einer ärztlichen Bescheinigung ist das Fehlen von Erkrankungen, die die Eignung oder bedingte Eignung ausschließen (Muster siehe Anlage 5 zur FeV), sowie das Sehvermögen mittels eines augenärztlichen Zeugnisses (Anlage 6 zur FeV) zu belegen. Außerdem dürfen sich keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Anlage 5 FeV).

Diese besonderen Anforderungen sind von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres zu erfüllen. Die ärztliche Bescheinigung, sowie der Reaktionstest/Leistungstest darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Das Zeugnis über das Sehvermögen darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Auch dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus §§ 7 bis 19 FeV ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis deren Verlängerung. Die Antragstellung erfolgt persönlich, da Unterschriften zu leisten sind.

Die ärztlichen Bescheinigungen sind abzugeben und eine eigenhändige Unterschrift auf besonderem Material (Scheckkartenführerschein) zu leisten.

Will die Fahrerlaubnisbehörde im Ergebnis ihrer Prüfung die Fahrerlaubnis verlängern, beauftragt sie die Bundesdruckerei, einen neuen Führerschein auszufertigen. Nach seiner Ausfertigung liegt der Führerschein für Sie als Inhaberin/Inhaber abholbereit bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Der kostenpflichtige Direktversand durch die Bundesdruckerei ist ebenfalls möglich. Der alte Führerschein wird eingezogen und ungültig gemacht. Sie erhalten einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit einer Befristung für ca. 4 Wochen. Diese gilt dann nur noch im Inland. Der befristete, vorläufige Nachweis verliert mit Zustellung des neuen Dokumentes seine Gültigkeit.

Durch Aushändigung des neuen Führerscheins werden die beantragten Fahrerlaubnisklassen bis zu der in der Spalte 11 der auf dem Scheckkartenführerschein angegebenen Gültigkeitsdauer verlängert. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer eines bereits verlängerten Führerscheins ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

Bei Vorhandensein einer ausländischen Fahrerlaubnis erscheint auf dem neuen deutschen Führerschein auch die bereits im Ausland erworbene Klasse. Der ausländische Führerschein wird einbehalten und an die ausländische Behörde zurückgesandt.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

  • Die Inhaberin/der Inhaber hat ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
  • ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der zur Verlängerung beantragten Fahrerlaubnisklassen
  • Erfüllung die an eine solche Fahrerlaubnisklasse zu stellenden körperlichen und geistigen Anforderungen
  • sie oder er haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen. Und
  • es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Ihren aktuellen Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
  • ggf. VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 30.04.1982 erteilt wurde
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, dass Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
    Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster bei Beantragung der Klassen D1, D1E, D oder DE (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr).
  • sofern das 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D vollendet ist, ist zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (Leistungstest) für Fahreignung beizubringen.
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (Belegart OB) (nicht älter als drei Monate)
  • Erklärung, ob die Bewerberin/der Bewerber eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - auch aus der Bundesrepublik Deutschland - besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staats beantragt hat.

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragsgebühr in Höhe von 40,60 € (fällig bei Antragstellung)
  • Sollten Sie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wünschen, fällt eine weitere Gebühr in Höhe von 9,00 € an.
  • ggf. Gebühr Direktversand in Höhe von 5,10 € (fällig bei Antragsstellung)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren

Bearbeitungsdauer

Es wird eine Bearbeitungsdauer von ca. 4–6 Wochen angenommen.

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