Gehwegschaden melden

Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine
wünschenswert: Lageplan 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Was sollte ich noch wissen?

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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