Gehwegschaden melden
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Ein Service des Landes Mecklenburg-Vorpommern