Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück