Bauvoranfrage nach § 75 LBauO M-V
Leistungsbeschreibung
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid zu beantragen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob z. B. das für die Bebauung vorgesehene Grundstück überhaupt mit dem geplanten Bauvorhaben bebaubar ist.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Bauamt
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu beantragen. Die zur bauaufsichtlichen Entscheidung gestellten Fragen des Bauvorhabens müssen in dem Antrag klar formuliert und hinreichend bestimmt gefasst sein. Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung zu einem Antrag auf Vorbescheid ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.