Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Bauvoranfrage nach § 75 LBauO M-V

Leistungsbeschreibung

Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid zu beantragen.

Das ist immer dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob z. B. das für die Bebauung vorgesehene Grundstück überhaupt mit dem geplanten Bauvorhaben bebaubar ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Der Antrag auf Vorbescheid, unter Verwendung des digitalen Antragsportals, erfordert ein BundID-Konto (für natürliche Personen) bzw. ein ELSTER-Organisationszertifikat (für juristische Personen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zur bauaufsichtlichen Entscheidung gestellten Fragen des Bauvorhabens müssen in dem Antrag klar formuliert und hinreichend bestimmt gefasst sein. Dem Antrag sind die Unterlagen digital beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Vorbescheid ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.