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Vermittlung eines Pflegekindes

Leistungsbeschreibung

Verheiratete und unverheiratete Paare, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften können ein Pflegekind aufnehmen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für Ihre Familie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein. Ein Kontakt zwischen der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie ist besonders für das Pflegekind von großer Bedeutung.

Pflegeeltern müssen bereit sein, mit den leiblichen Eltern und den Fachkräften zusammen zu arbeiten. Wichtig ist bei allen Bewerbern, dass sie in der Lage sind, dem Pflegekind emotionale und materielle Stabilität zu geben.

Verfahrensablauf

Während der Wartezeit hält das Amt für Kinder- und Jugendhilfe weiterhin Kontakt zu Ihnen und bietet Ihnen gegebenenfalls die Teilnahme an Seminaren an, in denen Sie sich auf Ihre Aufgabe und das Zusammenleben mit einem Pflegekind weiter vorbereiten können. 

Bei der Vermittlung eines Kindes wird stets vom Kind ausgegangen und überprüft, in welche zur Verfügung stehende Bewerberfamilie es am ehesten passen würde. Kommen Sie für ein bestimmtes Kind als Pflegeperson in Betracht, setzt sich das Amt für Kinder- und Jugendhilfe mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten Informationen über das Pflegekind und dessen Herkunftsfamilie und lernen diese persönlich kennen.

Erst wenn sowohl Sie, als auch die leiblichen Eltern und das Kind sich einig sind, wird die Hilfe beginnen. Zwischen Ihnen, der Herkunftsfamilie und dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Detaillierte Festlegungen und Ziele werden in einem Hilfeplan festgeschrieben.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe

Sozialpädagogischer Dienst, Pflegekinderdienst

Die für Sie zuständige Ansprechperson(en) finden Sie über diese Suche.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine abgeprüfte Pflegefamilie und ihre Eignung für das potenzielle Pflegekind liegt vor.
  • Sie wurden über die Bedürfnisse und die Auffälligkeiten des Kindes informiert.
  • Sie wurden über die familiäre und rechtliche Situation in der Herkunftsfamilie in Kenntnis gesetzt.
  • Die Perspektive für das Kind wurde geklärt.
  • Sie sind bereit, mit dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe und der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten.

Bearbeitungsdauer

Bis Sie ein Pflegekind in Ihre Familie aufnehmen können, vergeht häufig einige Zeit.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Antrag auf Erstattung für die Pflegestelle kann gestellt werden.