Sorgeregister / Negativattest

Leistungsbeschreibung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, so hat grundsätzlich die Mutter - sofern sie nicht minderjährig ist - das alleinige Sorgerecht. Eine nicht mit dem Kindesvater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest) nachweisen.
Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern des Kindes vorliegt oder durch das Gericht keine Sorgerechtsentscheidungen getroffen wurden.

 

 

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest) kann von der Kindesmutter über das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt angefordert werden. Bitte verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dafür vorgesehene Formular.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Amt für Jugend und Familie

Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen/Amtsvormundschaften

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Personalausweises der Mutter

Welche Gebühren fallen an?

Die Erstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest) durch das Amt für Jugend und Familie ist kostenlos.

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