Aufhebung oder Änderung einer Wohnsitzauflage (Aufenthaltstitel) beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Wohnsitzauflage kann entsprechend § 12 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als Auflage bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verfügt werden. Sie dient der gleichmäßigen Verteilung von Soziallasten.
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22, § 23 und § 25 Abs. 3 AufenthG unterliegen entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich der Verpflichtung zur Wohnsitznahme in dem Bundesland, in das sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens oder im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden, für einen Zeitraum von drei Jahren.
Auf Antrag des Ausländers ist die Verpflichtung zur Wohnsitznahme aufzuheben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage ist schriftlich bei der entsprechend des Wohnsitzes zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Die vollständigen Antragsunterlagen werden dann an die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes zur Stellungnahme übersandt. Die Zuzugsbehörde hat dann in der Regel mindestens vier Wochen Zeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme der Ausländerbheörde des gewünschten Zuzugsortes kann der Antrag beschieden werden. Die Entscheidung über den Antrag erhält der Ausländer von der Ausländerbehörde, bei der der Antrag gestellt wurde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).
Voraussetzungen
Die Bearbeitung eines Antrags auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage kann nur bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und der Zustimmung der Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einem Antrag zwecks Aufnahme einer Beschäftigung, einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder eines Studiums:
- Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Lohn- und Gehaltsnachweise
- Gewerbeanmeldung
- Bonitätsnachweis
Bei einem Antrag aus familiären Gründen:
- gültige Aufenthaltsdokumente der Familienmitglieder
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder gegebenenfalls andere Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis
- Mietvertrag oder Zustimmung des Vermieters zum Zuzug
Bei einem Antrag aus anderen Gründen:
- fachärztliches Gutachten bezüglich angegebener Erkrankungen
- schriftliche Erklärung der Bezugsperson, dass die Versorgung/Betreuung übernommen wird
Je nach Fall können weitere oder abweichende Unterlagen notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,00 €. Eine Gebührenbefreiung besteht nur bei den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefällen.