Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB
Leistungsbeschreibung
Von Festsetzungen eines Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Darüber hinaus können solche Befreiungen zugelassen werden, die die Grundzüge der Planung nicht berühren und darüber hinaus Gründe des Wohls der Allgemeinheit tangieren oder städtebaulich vertretbar sind oder zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würden.
Verfahrensablauf
Befreiungsanträge können isoliert oder im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt werden, Die Bearbeitung erfolgt dementsprechend separat oder im Zusammenhang mit den Bauanträgen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Bauamt
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
schriftlicher Antrag mit Begründung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zur Beurteilung des Antrages erforderlichen Unterlagen nach der Bauvorlageverordnung M-V.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V.