Antrag nach § 22 BauGB/Fremdenverkehr
Leistungsbeschreibung
Gemeinden, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können durch Bebauungsplan oder sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung unterliegt.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
gilt im Landkreis Rostock nur für die Gemeinde Ostseebad Kühlungsborn
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V.