Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nach § 21 ProstSchG
Leistungsbeschreibung
Genehmigung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes in Form von Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltung oder Prostitutionsvermittlung
Verfahrensablauf
Antragstellung
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Voraussetzungen
Vorlage eines vollständig ausgefüllten Betriebskonzepts, Volljährigkeit, Vorliegen gewerberechtliche Zuverlässigkeit, Mitteilung der persönlichen Daten sowie der Anschrift bei natürlichen Personen und ggf. Geschäftsführer*in; bei Firmen die Anschrift der Firma sowie Nummer des Registerblattes und der Sitz, Mitteilung Ort und Art des Prostitutionsgewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
siehe Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
150 € bis 1500 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung ist diese 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen; vor Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde, hat dies 2 Wochen vor der Aufstellung anzuzeigen
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bleiben unberührt. Die Zuverlässigkeitsprüfung der/des Erlaubnisinhaberin/Erlaubnisinhaber, Stellvertreterin oder Stellvertreter und Personen, die im Betrieb als Leitung oder Beaufsichtigung eingesetzt werden wird regelmäßig, spätestens nach 3 Jahren, erneut überprüft.