Abschussplanung

Leistungsbeschreibung

Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen

Verfahrensablauf

Für Rot-, Dam- und Muffelwild ist ein Abschussplan für drei aufeinanderfolgende Jagdjahre zu erstellen.

Jagdausübungsberechtigte, die Mitglied einer Hegegemeinschaft sind, reichen keinen Einzelabschussplan ein. Sie nehmen automatisch am Gesamtabschussplan ihrer Hegegemeinschaft teil.

Jagdausübungsberechtigte, die nicht Mitglied einer Hegegemeinschaft sind, beantragen einen Einzelabschussplan bei der Unteren Jagdbehörde unter Verwendung des Formulars „Abschussplan Rot-, Dam-, Muffelwild“.

Für Schwarzwild ist für alle Jagdbezirke jeweils ein jährlicher Mindestabschussplan unter Verwendung des Formulars „Abschussplan Schwarzwild“ zu erstellen. Für die Einreichung des Mindestabschussplans für Schwarzwild ist jeder / jede Jagdausübungsberechtigte zuständig.

Die Zustimmung zu allen Abschussplänen ist vom Verpächter / von der Verpächterin (Jagdgenossenschaft bzw. Eigenjagdbesitzer / Eigenjagdbesitzerin) schriftlich einzuholen.

Sämtliche Abschusspläne sind bei der Jagdbehörde bis zum 28.02. (Ausschlussfrist) einzureichen. Einzelheiten finden sich im „Merkblatt – Abschussplanung Streckenliste Wildnachweisung des MKLLU MV“, herausgegeben vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Untere Jagdbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formblatt Abschussplanung

Welche Gebühren fallen an?

Die Bestätigung der Abschussplanung ist gebührenfrei. Für die Festsetzung fallen Gebühren zwischen 55,00 bis 335,00 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abschusspläne sind der Jagdbehörde bis zum 28. Februar vorzulegen.

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