Platzgesuch
Leistungsbeschreibung
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem vollendetem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung/ in der Kindertagespflege.
Verfahrensablauf
Es steht kein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung - was dann?
Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 6 Abs. 6 KiföG M-V rechtzeitig, in der Regel drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, schriftlich anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Kita/Tagespflege
Voraussetzungen
Das Kind, für das die Berechtigung beantragt wird, muss im Landkreis Rostock mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefülltes Formular Bedarfsanzeige (Datenschutzerklärung)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Förderung in einer Kindertageseinrichtung
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
Kindertagesstätten, Sachgebiet Jugenhilfeplanung